Fahrgastrechte

Vor der Reise gut zu wissen

Die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der Erfurter Bahn GmbH finden Sie zur Einsicht hier.

Fahrkartenerwerb: Tickets erhalten Sie am Automaten in den Zügen der Erfurter Bahn bzw. Süd-Thüringen-Bahn. Die Züge im Verkehrsnetz Elster-Saale-Bahn verfügen zusätzlich über eine 1. Wagenklasse, sonst alle Züge zum Tarif der 2. Klasse.

Mobilitätseingeschränkte Personen: Jeder Zug der Erfurter Bahn bzw. Süd-Thüringen-Bahn verfügt über entsprechende Einrichtungen für mobilitätseingeschränkte Reisende. Bitte melden Sie Ihre Reise an (siehe Punkt 7 Kontaktdaten). Für Ihre weitere Reiseplanung mit anderen Verkehrsunternehmen sowie zur Organisation einer Umsteigehilfe an den Stationen wenden Sie sich bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn:

Telefon: 030 65212 888
E-Mail: msz@deutschebahn.com

Die Mitnahme von Fahrrädern: Erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Mobilitätseingeschränkte Personen und Kinderwagen haben Vorrang. Die Mitnahme ist in den Zügen der Erfurter Bahn GmbH sowie Süd Thüringen Bahn GmbH in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt kostenfrei. Gruppenreisen mit Fahrrädern sind anzumelden (siehe Punkt 7 Kontaktdaten).

Ihre Rechte bei Zugverspätung, Zugausfall, Anschlussverlust

Nachfolgend sind die wichtigsten Fahrgastrechte zusammengefasst, eine umfassende Darstellung finden Sie unter fahrgastrechte.info. Diese Fahrgastrechte gelten nur im Eisenbahnverkehr. Dies umfasst alle Eisenbahnzüge, von der S-Bahn bis zum ICE. U-Bahnen, Straßenbahnen und touristische Bahnen fallen nicht darunter. Für Fahrten in Verkehrsbünden gelten die Regelungen für den Eisenbahnverkehr.

Bei diesen Fahrgastrechten handelt es sich um abschließende Ansprüche wegen Verspätung oder Ausfall von Zügen. So ist etwa das pünktliche Erreichen eines Termins (Veranstaltung, Flug) nicht Gegenstand des Beförderungsvertrags. Die an der Beförderung beteiligten und unter fahrgastrechte.info genannten Eisenbahnunternehmen haften gemeinschaftlich für fahrgastrechtliche Ansprüche auf Entschädigung. Erstattung und Aufwendungsersatz, soweit für die Beförderungsleistung nur ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde.

1. Entschädigung für verspätete Ankunft am Zielbahnhof

  • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte erhalten Sie eine Entschädigung von 25% des Fahrkartenpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten 50%. Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung auf der Grundlage des halben Fahrkartenpreises berechnet.
  • Zeitfahrkarten (z.B. Wochen- oder Monatskarten) werden pauschal je Verspätung ab 60 Minuten entschädigt:
  • Im Nahverkehr: 1,50 EUR (2. Klasse), 2,25 EUR (1.Klasse)
  • Im Fernverkehr: 5 EUR (2. Klasse), 7,50 EUR (1. Klasse)
  • BahnCard 100: 10 EUR (2. Klasse), 15 EUR (1. Klasse) Insgesamt werden max. 25% des Zeitfahrkartenpreises entschädigt.

Entschädigungsbeträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Reeichen Sie aus diesem Grund Entschädigungsanträge bei Zeitfahrkarten des Nahverkehrs (z.B. Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket) gesammelt ein.

2. Weiterfahrt mit einem anderen Zug

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte können Sie

  • bei nächster Gelegenheit oder zu einem späteren Zeitpunkt die Fahrt auf der gleichen Strecke oder auf einer anderen Strecke fortsetzen und dabei auch
  • andere, nicht reservierungspflichtige Züge nutzen (eine ggf. erforderliche Fahrkarte/einen Produktübergang müssen Sie zunächst bezahlen und können Sie sich anschließend erstatten lassen); erheblich ermäßigte Fahrkarten (z.B. Länder-Tickets) sind davon ausgenommen.

3. Erstattung bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte können Sie:

  • von der Reise zurücktreten und sich den Fahrkartenpreis erstatten lassen oder
  • die Reise abbrechen und sich den Anteil des Fahrkartenpreises für die nicht genutzte Strecke erstatten lassen
  • oder die Reise abbrechen, wenn sie sinnlos geworden ist, zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und sich den Fahrkartenpreis erstatten lassen.

4. Nutzung anderer Verkehrsmittel als Ersatz (z.B. Bus oder Taxi)

  • Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen ein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer Kostenerstattung für selbstorganisierte Alternativen.
  • Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Minuten am Zielbahnhof Ihrer Fahrkarte werden Ihnen die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 80 Euro erstattet, wenn das Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges) treten können.
  • Dies gilt auch bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
  • Ferner gilt dies auch in Fällen, in denen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen hat und die Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel preisgünstiger ist.

5. Übernachtung

  • Stellt Ihnen das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer Kostenerstattung für selbstorganisierte Alternativen.
  • Wird wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung erforderlich oder ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten erstattet, wenn das Eisenbahnunternehmen keine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt und Sie mit dem Eisenbahnunternehmen aus von diesem zu vertretenden Gründen nicht in Kontakt (Kontaktaufnahme vor Ort mit der Fahrkartenverkaufs- oder Informationsstelle des Eisenbahnunternehmens oder Personal des genutzten Zuges) treten können.

6. Geltendmachung Ihrer Ansprüche

  • Verwenden Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. Es hilft Ihnen, alle zur Bearbeitung erforderlichen Daten anzugeben und ermöglicht die zügige Bearbeitung Ihres Antrags. Sie erhalten das Formular beim Personal im Zug oder in den Verkaufsstellen oder www.fahrgastrechte.info.

Sie können Ihre Ansprüche geltend machen:

  • Im DB Reisezentrum (Verspätungsentschädigung und Erstattung des Fahrkartenpreises), wenn Sie eine Bestätigung Ihrer Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular erhalten haben, Sie Ihre Originalfahrkarte einreichen und Ihre Verspätung im DB Reisezentrum geprüft werden kann,
  • beim ServiceCenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main, in allen Fällen, wenn Sie:
    • keine Bestätigung Ihrer Verspätung auf einem Fahrgastrechte-Formular erhalten haben,
    • für Verspätungsentschädigung nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte einreichen,
    • Inhaber einer Zeitfahrkarte (z.B. Länder-Ticket, Quer-durchs-Land-Ticket, Streckenzeitkarte, BahnCard 100) sind,
    • Inhaber einer bei der DB gekauften Fahrkarte im grenzüberschreitenden Verkehr oder einer Fahrkarte für ausländische Strecken sind oder
    • den Ersatz von Aufwendungen (z.B. für Bus, Taxi, Hotel) beantragen möchten (dafür sind die Originalbelege einzureichen).

Sollten Sie Einwände gegen Fahrgastrechteentscheidungen haben, richten Sie Ihren Widerspruch an die Stelle, die die Entscheidung getroffen hat.

7. Kontaktdaten der Verkehrsunternehmen

Allgemeine Beschwerden und Anfragen richten Sie für die Erfurter Bahn an:

Erfurter Bahn GmbH
Am Rasenrain 16, 99086 Erfurt
kundencenter@erfurter-bahn.de
Tel.: +49(0)361 74207 250

8. Schlichtung und nationale Durchsetzungsstelle

Sind Sie mit der Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden, wenden Sie sich an:

Schlichtungsstelle für die öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)
Fasanenstraße 81, 10623 Berlin
E-Mail: kontakt@soep-online.de
www.soep-online.de
Tel.: +49(0)30 586020920,

Nationale Durchsetzungsstellen für Fahrgastrechte:

Eisenbahn-Bundesamt
Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
www.eba.bund.de
Tel.: +49 (0) 228 30795-400

 

Stand : Januar 2024