Maskenpflicht – zusätzliche Kontrollen

Im öffentlichen Nahverkehr ist das Tragen einer Mund-Nase-Schutz-Bedeckung (MNS) verpflichtend, um sich und andere vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen.

Auch in den Zügen der Erfurter Bahn und Süd•Thüringen•Bahn gilt diese Pflicht und wird mit entsprechenden Piktogrammen im Einstiegsbereich sowie im Fahrgastraum kommuniziert. Zusätzlich gibt es eine regelmäßige Ansage über unsere Fahrgastinformation. Ebenso sind unsere Zugbegleiter sensibilisiert, alle Reisenden im Bedarfsfall deutlich auf die Tragepflicht hinzuweisen.

Leider hat die Disziplin der Reisenden spürbar nachgelassen und wir stellen vermehrt Verstöße gegen die Pflicht zum  Tragen des Mund-Nasen-Schutzes fest. Daher werden in den Zügen der Erfurter Bahn und Süd•Thüringen•Bahn vermehrte Kontrollen durch einen zusätzlichen Sicherheitsdienst durchgeführt.

Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes tragen Uniform und weisen sich als Beauftragte des Unternehmens aus. Sie erhalten die gleichen Kompetenzen wie das eigene Personal, das heißt entsprechend der jetzigen Beförderungsrichtlinien dürfen Sie den Fahrgast dazu auffordern eine entsprechende Maske zu tragen. Bei der Verweigerung besteht die Möglichkeit zum Ausschluss von der weiteren Beförderung.

Mit dieser Maßnahme sollen die Fahrgäste wieder für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes  sensibilisiert werden. Wir bitten alle Reisenden sich an die Tragepflicht zu halten und damit Ihren Beitrag zur Sicherheit aller Fahrgäste zu leisten.

Bleiben Sie gesund.

Ihre Erfurter Bahn und Süd•Thüringen•Bahn